Jäggi's AI

Rechtliches · Schweiz

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Klarheit schafft Vertrauen. Diese AGB regeln die Nutzung der Website und die Zusammenarbeit mit Jäggi's AI bei KI-Entwicklung, Dashboards und Datenanalysen.

Verständlich formuliert Für Schweizer Kunden
Inhalt dieser AGB
  1. Geltungsbereich und Vertragspartner
  2. Leistungsgegenstand
  3. Angebot und Vertragsschluss
  4. Vergütung und Zahlung
  5. Mitwirkungspflichten
  6. Geheimhaltung und Datenschutz
  7. Haftung und Gewährleistung
  8. Nutzungsrechte und Eigentum
  9. Laufzeit und Kündigung
  10. Schlussbestimmungen

Faire Regeln für klare Zusammenarbeit

Jäggi's AI entwickelt individuelle KI-Tools, Dashboards und Lösungen für Predictive Analytics. Diese Bedingungen beschreiben, wie Leistungen beauftragt, erbracht und genutzt werden.

Die Fassung ist bewusst kurz gehalten. Für ein bestimmtes Projekt gehen die schriftlichen Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag diesen AGB vor.

§ 1 · Grundlage

Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese AGB gelten für Verträge zwischen Jäggi's AI und ihren Kunden über die Entwicklung, Anpassung oder Betreuung digitaler Lösungen. Sie gelten auch für die Nutzung der öffentlich zugänglichen Website, soweit dort keine besonderen Bedingungen genannt sind.

Vertragspartner ist Jäggi's AI, 34 Gottlieber Straße, 78462 Constance, Thurgau, CH. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Jäggi's AI ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 · Leistung

Leistungsgegenstand

Der konkrete Umfang ergibt sich aus dem angenommenen Angebot, dem Projektbeschrieb oder dem Einzelvertrag. Mögliche Leistungen sind individuelle KI-Tools, Custom Dashboards, Datenvisualisierungen, Predictive Analytics und Machine-Learning-Lösungen.

Ergebnisse hängen von Datenqualität, Systemzugängen und fachlichen Vorgaben ab. Jäggi's AI darf technische Komponenten einsetzen, die für Betrieb, Sicherheit und Wartung der vereinbarten Lösung erforderlich sind.

§ 3 · Auftrag

Angebot und Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot schriftlich oder in Textform annimmt oder Jäggi's AI mit der Leistung beginnt. Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.

Der Vertrag beschreibt Ziele, Lieferumfang, Zuständigkeiten und Termine. Änderungswünsche nach Vertragsschluss werden geprüft und können den Preis oder die Frist verändern.

§ 4 · Vergütung

Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot. Aufwände für Zusatzleistungen werden nur berechnet, wenn sie beauftragt oder zur Abwendung eines unmittelbaren Betriebsrisikos notwendig sind.

Rechnungen sind innerhalb der im Angebot genannten Frist zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug darf Jäggi's AI Leistungen nach vorgängiger Ankündigung pausieren. Gesetzliche Verzugszinsen bleiben vorbehalten.

§ 5 · Verantwortung

Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt die für das Projekt nötigen Informationen, Daten, Zugänge und Ansprechpersonen rechtzeitig bereit. Er prüft Zwischenergebnisse und meldet erkennbare Fehler möglichst konkret.

  • Der Kunde darf nur Daten übermitteln, deren Nutzung rechtlich zulässig ist.
  • Zugänge müssen geschützt und Änderungen an Quellsystemen mitgeteilt werden.
  • Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung können vereinbarte Termine verschieben.

Die fachliche Entscheidung bleibt beim Kunden. KI-Ausgaben ersetzen keine eigene Prüfung bei geschäftlich oder rechtlich wichtigen Entscheidungen.

§ 6 · Schutz

Geheimhaltung und Datenschutz

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei sorgfältig und verwenden sie nur für den vereinbarten Zweck. Diese Pflicht gilt auch nach Ende des Vertrags weiter.

Personendaten werden nach den anwendbaren Datenschutzvorschriften bearbeitet. Wenn Jäggi's AI im Auftrag Personendaten verarbeitet, werden die nötigen Zuständigkeiten und Sicherheitsmassnahmen in einer separaten Vereinbarung festgehalten.

§ 7 · Haftung

Haftung und Gewährleistung

Jäggi's AI erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem anerkannten Stand der Technik und behebt gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist, soweit sie in ihrem Verantwortungsbereich liegen.

Für die Richtigkeit automatisierter Prognosen oder KI-generierter Ergebnisse wird keine Garantie für einen bestimmten Geschäftserfolg übernommen. Der Kunde prüft Ergebnisse vor ihrer Verwendung.

Die Haftung für rechtswidrige Absicht, grobe Fahrlässigkeit sowie zwingende gesetzliche Ansprüche bleibt vorbehalten. Im Übrigen ist die Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang begrenzt.

§ 8 · Verwendung

Nutzungsrechte und Eigentum

Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte an den projektspezifischen Ergebnissen. Umfang, Gebiet, Dauer und erlaubte Bearbeitung richten sich nach dem Einzelvertrag.

Allgemeine Methoden, Bibliotheken, Vorlagen, Konzepte und vorbestehende Komponenten bleiben Eigentum von Jäggi's AI oder den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde erhält daran nur die Rechte, die für die vereinbarte Nutzung erforderlich sind.

§ 9 · Beendigung

Laufzeit und Kündigung

Ein Projektvertrag endet mit Erbringung der vereinbarten Leistungen oder zu dem im Vertrag genannten Zeitpunkt. Laufende Betreuungs- oder Wartungsleistungen können nach den dort festgelegten Fristen gekündigt werden.

Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Bereits erbrachte Leistungen und nicht stornierbare Fremdkosten werden bei einer vorzeitigen Beendigung abgerechnet.

§ 10 · Abschluss

Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, sofern nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.

Es gilt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Konstanz vereinbart. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.